Kein seriöses Angebot

Angebliches Ikea-Gewinnspiel verwendet Fotos anderer Anbieter

12.09.2022, 17:46 (CEST)

Zahllose Fake-Gewinnspiele versuchen, Facebook-User in die Irre zu führen. Typische Merkmale sind missbräuchlich verwendete Bilder und Logos. Ein Impressum hingegen fehlt in der Regel.

In letzter Zeit müssen User in sozialen Netzwerken vermehrt aufpassen, keinen Fälschungen auf den Leim zu gehen. Dieses Mal versucht ein angebliches Gewinnspiel, Menschen mit Möbeln des schwedischen Unternehmens Ikea zu ködern. Doch seriös ist das Angebot keineswegs.

Bewertung

Die angeblich Geschenkaktion ist nicht seriös. Einige der gezeigten Möbel sind sogar von anderen Herstellern.

Fakten

Auf dem Account «IKEA Fans» werden Teilnehmenden Möbel versprochen, die aufgrund kleinerer Schäden «nicht verkauft werden können». Wieso angebliche «Fans» des Möbelhauses so eine Verlosung durchführen sollten, bleibt offen. Die Facebook-Seite verlinkt auf eine Webseite, die sich als Ikea Österreich ausgibt. Dort geht es plötzlich um einen 500-Euro-Gutschein.

Allein anhand der URL («https://sites.google.com/») erkennt man, dass es sich um eine nachgemachte Seite handelt. Solche Fake-Seiten dienen häufig dazu, um Usern Daten oder monetäre Verpflichtungen abzuluchsen. Die echte Ikea-Österreich-Homepage findet sich hier. Der offizielle Facebook-Auftritt ist hier aufzurufen.

Der Facebook-Account «IKEA Fans» weist hingegen nur 23 Follower und 16 Likes auf. Bis auf das Gewinnspiel gibt es keine weiteren Beiträge. Einige der verwendeten Fotos stammen gar nicht von Ikea, sondern vom US-Möbelunternehmen «American Freight».

Außerdem fehlt ein Impressum. Die Pflicht, ein Impressum anzugeben, ist in Österreich in mehreren Gesetzen festgelegt.

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten den Angaben der Wirtschaftskammer zufolge «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

(Stand: 12.9.2022)

Links

Gefälschte IKEA-Seite (archiviert)

Fake-Profil auf Facebook (archiviert)

Offizielle IKEA-Homepage (archiviert)

Paywall-Artikel mit Bild (archiviert, Bild archiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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