Keine Renten-Doppelbesteuerung

Rentenversicherungsbeiträge seit 2023 komplett steuerfrei

05.03.2024, 11:42 (CET)

Sollten Renten steuerfrei sein, weil sie aus bereits versteuertem Lohn finanziert werden? Diese Forderung kursiert in Sozialen Netzwerken. Sie basiert aber auf falschen Annahmen.

Um die Renten in Deutschland ranken sich seit Jahrzehnten hitzige Diskussionen. Dabei geht es immer wieder auch um mit der Rente verbundene Steuern und Abgaben. In Sozialen Netzwerken macht nun die Forderung die Runde, Rente solle steuerfrei sein, da sie vom bereits versteuerten Lohn bezahlt werde. Aber stimmt das so?

Bewertung

Die Forderung basiert auf falschen Annahmen. Es stimmt zwar, dass die Rente im Alter nicht grundsätzlich steuerfrei ist. Dafür sind aber die Beiträge zur Rentenversicherung während der Arbeitsjahre steuerlich begünstigt. Auch wenn eine Doppelbesteuerung rechtswidrig ist und ausgeschlossen werden soll, besteht in manchen Fällen dennoch ein Risiko.

Fakten

Auf Einkünfte kann der Staat Steuern erheben. Auch Renten sind Einkünfte - sie werden auch Alterseinkünfte genannt - und bilden deshalb erst einmal keine Ausnahme.

Wie die Auszahlungen steuerlich behandelt werden, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für Menschen, die sich 2005 oder vorher zur Ruhe gesetzt haben, werden 50 Prozent der Bruttorente - also des Betrags vor Steuern und Abgaben - als steuerpflichtig behandelt.

Nach einer Gesetzesreform steigt seit dem Jahr 2005 der Anteil des steuerpflichtigen Teils der Rente für Neurentner jährlich an. Beim Renteneintritt im Jahr 2024 sind bereits 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig, ab dem Jahr 2040 soll schließlich die volle Rente der Steuerpflicht unterliegen. Angepeilt ist, diesen Übergangszeitraum über 2040 hinaus auszudehnen (S. 5).

Beiträge zur Rentenversicherung komplett steuerfrei

Um die Steuern bei der Auszahlung der Altersrenten aufzufangen, wurden in Deutschland gleichzeitig seit 2005 die Beiträge zur Rentenversicherung - aus der die gesetzlichen Renten bezahlt werden - Schritt für Schritt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Seit dem Jahr 2023 sind die Beiträge zur Rentenversicherung komplett von der Steuer befreit.

Grundlage dieser Regelungen ist das Alterseinkünftegesetz. Es legt fest, wie der Jahrzehnte lange Übergang von der sogenannten vorgelagerten Rentenbesteuerung (zum Beispiel für Arbeitnehmer) zu einer nachgelagerten Besteuerung (für Rentner) genau geregelt wird.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 soll damit Steuergerechtigkeit bei Renten und Pensionen geschaffen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass es während der Übergangsphase nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. In manchen Fällen können diese aber trotzdem vorkommen - auch wenn sie eigentlich rechtswidrig sind. Der Sozialverband VdK fordert daher, erst im Jahr 2070 mit der vollständigen Rentenbesteuerung zu beginnen.

Vorteile bei Besteuerung der Renten, nicht der Rentenbeiträge

«In der Regel ist diese nachgelagerte Besteuerung der Renten von Vorteil», heißt es von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). «Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern Ihre Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre. Beziehen Sie dann eine Altersrente, sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente.»

Hinzu kommt ein sogenannter steuerlicher Grundfreibetrag. Dieser lag im Jahr 2023 bei 10 908 Euro, 2024 wird er auf 11 604 Euro angehoben. Steuerlich relevante Renteneinkünfte unter diesem Freibetrag sind nicht steuerpflichtig. All dies führt nach Angaben der DRV dazu, dass viele Rentner gar keine Steuern zahlen, wenn sie keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben - zum Beispiel aus vermieteten Immobilien. In den kommenden Jahren wird die Zahl der steuerzahlenden Rentenempfänger aber kontinuierlich ansteigen.

(Stand: 5.3.2024)

Links

Behauptung bei Facebook (archiviert)

Alterseinkünftegesetz (archiviert)

Einkommensteuergesetz zu Besteuerungsanteilen der Rente (archiviert)

Deutsche Rentenversicherung zur Besteuerung der Rente (archiviert)

DRV zur Rentensteuer (archiviert)

DRV-Broschüre zur Ausweitung der Übergangszeit (pdf, S. 5) (archiviert)

Bundesregierung zur Steuerbefreiung der Rentenbeiträge (archiviert)

Bundesfinanzministerium zu Alterseinkünften (archiviert)

Bundesfinanzministerium zu Rente und Steuern (archiviert)

Bundesfinanzministerium zur Rentenbesteuerung (archiviert)

Bundesfinanzministerium zu Doppelbesteuerung (archiviert)

Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag zur Doppelbesteuerung (archiviert)

Bundesfinanzministerium zum steuerlichen Grundfreibetrag (archiviert)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zur Besteuerung von Renten und Pensionen (archiviert)

Informationen Forderungen des Sozialverbands VdK zu Rente und Steuern (archiviert)

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