Kein Reparaturverbot

EU-Kommission will neue Regeln für Recycling und Export von alten Autos

06.02.2024, 15:28 (CET), letztes Update: 06.02.2024, 15:32 (CET)

Das eigene Auto ist vielen heilig und Gerüchte zum Thema verbreiten sich schnell. Zum Beispiel über einen Plan der EU-Kommission, der im Netz fast in sein Gegenteil verkehrt wird.

Altes Auto gleich Rostlaube? Angeblich plant die EU, dass größere Reparaturen bei Autos, die 15 Jahre oder älter sind, künftig nicht mehr erlaubt sein sollen. Was steckt hinter der Behauptung?

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Sowohl die Europäische Kommission als auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe dementieren, dass es derartige Pläne gibt. Stattdessen geht es um mögliche neue Regeln für das Recycling und für den Export von alten Fahrzeugen.

Fakten

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt ein Sprecher der EU-Kommission, dass an der Behauptung nichts dran sei: «Das ist völlig falsch. In dem Gesetzesentwurf steht nichts von einem Reparaturverbot für Autos, unabhängig von ihrem Alter.»

Auch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die Meldung bereits beschäftigt. In einem Rundschreiben machte der Verband seine Mitglieder auf die kursierende Falschbehauptung aufmerksam und merkte an, dass das Gerücht wohl auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Entsorgung von Altfahrzeugen zurückgehe.

Es geht um Recycling und den Handel mit Schrottwagen

Ulrich Köster, Pressesprecher des ZDK, erläutert der dpa gegenüber, dass es dabei aber mitnichten um ein Reparaturverbot gehe. Ein Ziel sei, dass Autos künftig so gebaut werden, dass sie besser entsorgt werden können beziehungsweise dass die Teile leichter wiederverwertbar sind.

«Zum anderen sollen Altfahrzeuge nicht mehr einfach ins Ausland verschifft werden können», so der Verbandssprecher. «Stattdessen sollen diese Fahrzeuge fachgerecht in der EU entsorgt werden. In der Richtlinie sollen Altfahrzeuge danach definiert werden, ob sie noch verkehrstauglich sind, sprich eine gültige Hauptuntersuchung haben.»

Der Hintergrund: Autos, die nicht mehr verkehrstauglich sind, werden oft einfach in Länder außerhalb der EU verkauft: Eine Untersuchung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zeigte 2020 auf, dass rund 80 Prozent der exportierten Gebrauchtfahrzeuge in Länder mit geringem oder mittlerem Einkommen gingen. Die meisten Autos waren zwischen 16 und 20 Jahre alt und erfüllten nicht mehr die Kriterien der Abgasnorm Euro-4. Die Exporte haben demnach Folgen für das globale Klima und die Verkehrssicherheit in den Zielländern.

Die veränderten Vorgaben für Exporte hätten aber nichts mit einem Reparaturverbot zu tun, erklärt ZDK-Sprecher Köster: «Aus unserer Sicht regt der Verordnungsvorschlag für die Entsorgung von Altfahrzeugen zumindest indirekt eher zur Reparatur an, weil es den Altfahrzeughandel beschränkt. Damit wird eine Reparatur also eher attraktiver.»

Altauto oder Gebrauchtwagen?

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Verordnung zu Altfahrzeugen stammt bereits aus dem Juli 2023 und soll die bisherigen Richtlinien zu Altfahrzeugen und deren Recycling ablösen. Im Anhang des Dokuments wird genauer erläutert, wann ein Fahrzeug als nicht mehr reparierbar gilt und zum Altfahrzeug erklärt werden kann.

Dazu zählen aus technischer Sicht das Zerlegen in Einzelteile, das Zuschweißen oder Ausbrennen des Fahrzeugs oder aber die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur. Weitere Kriterien sind das Fehlen der Fahrzeug-Identifikationsnummer oder aber der Fall, dass ein Auto mehr als zwei Jahre keiner nationalen technischen Überprüfung unterzogen wurde, wie etwa hierzulande durch den TÜV.

Insofern richtet sich die Verordnung überhaupt nicht an Personen, deren Auto reparaturbedürftig ist. Vielmehr betrifft es Fälle, in denen ein Fahrzeug verkauft werden soll, aber nicht mehr die notwendigen Kriterien für eine Zulassung erfüllt.

Außerdem ist es eben bislang nur ein Vorschlag: Im nächsten Schritt wird im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament und Europäischen Rat über die Vorschläge verhandelt. Hier können noch Änderungen vorgenommen werden, bevor die Initiative zum verbindlichen Rechtsakt wird.

(Stand: 6.2.2024)

Links

Blogbeitrag (archiviert)

Mitteilung der EU-Kommission zu Vorschlag (archiviert)

Mitteilung der UNEP zu Gebrauchtwagen (archiviert)

Grenzwerte der EU-Abgasnormen (archiviert)

Bestehende Vorschriften für Altfahrzeuge (archiviert)

Bestehende Vorschriften zum Recycling (archiviert)

Vorschlag der EU-Kommission (archiviert)

Gesetzgebungsverfahren in der EU (archiviert)

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