Keine Söldner

Fotos zeigen Polizisten aus verschiedenen Bundesländern

01.02.2024, 18:14 (CET)

Uniformen sind einheitlich, um zu zeigen, dass ihre Träger einer bestimmten Gruppe angehören. Dass es in der deutschen Polizei privatrechtliche Söldner gibt, zeigen sie aber nicht.

Bis in die 2000er Jahre war klar: Grün ist die Farbe der Polizei. Heute ähnelt sie mit ihren dunklen Uniformen eher privaten Sicherheitsdiensten. Aber bedeutet eine schwarze Uniform automatisch, dass Polizisten Privat-Söldner einer US-amerikanischen Firma sind? Auf Facebook behauptet eine Nutzerin, durch die Farbe der Uniform lasse sich unterscheiden, ob ihr Träger dem «Landrecht», «Seerecht» oder dem «Privatrecht» unterliegt. Schwarze Uniformen trügen demnach Menschen, die dem Privatrecht unterliegen und damit Söldner sind - und angeblich vom Unternehmen Blackwater/Academi bezahlt.

Bewertung

Die Behauptungen stimmen gleich auf mehreren Ebenen nicht. Das Grundgesetz schließt aus, dass Söldner bei der Polizei arbeiten. Die Farbe der Uniform zeigt nicht die Zugehörigkeit zu Privatrecht oder Seerecht an; ein «Landrecht» gibt es ohnehin nicht.

Fakten

Der Facebook-Post zeigt drei Fotos mit Uniformierten. Die ersten beiden stammen aus Berichterstattung über die Umstellung von grünen auf blaue Polizeiuniformen und -fahrzeuge in Bayern (hier und hier). Bayern war das letzte Bundesland, das umgestiegen ist. Seit 2018 gibt es auch dort keine grünen Uniformen mehr bei der Polizei. Auf dem dritten Foto ist die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Landespolizei Schleswig-Holstein zu sehen.

Uniformen der Landespolizeien können abweichen

In Deutschland gibt es viele Polizeibehörden. Für die jeweilige Landespolizei macht das Bundesland die Vorgaben für die Uniform selbst.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gibt es die «Dienstkleidungsverordnung der Polizei des Landes NRW», die genau regelt, wann und wie Uniform und Einsatzschutzanzug von den Beamten zu tragen sind. Unter den zahlreichen Kleidungsstücken, die den Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung gestellt werden, finden sich dort etwa weiße und blaue Hemden sowie schwarze Socken.

Für Wasserschutzpolizei, Diensthundeführer, Kradfahrer oder die Bereitschaftspolizei sind unterschiedliche Kleidungsstücke zusätzlich zur Grundausstattung vorgesehen. Die Kriminalpolizei arbeitet in der Regel in Zivilkleidung.

Die Polizei in Sachsen ist zwar auch zur blauen Uniform umgestiegen. Es gibt dort aber auch schwarze Einsatzanzüge, wie auf der Webseite der Polizei (hier und hier) zu sehen ist. Rheinland-Pfalz testet derzeit neue Jacken für die Polizei, auf einem Foto sind neben dunkelblau auch weiß und neongelb als Farben zu sehen.

Neben den Landespolizeien gibt es zum Beispiel noch den Zoll, der ebenso blaue Uniformen hat, oder die Spezialeinheit der Bundespolizei GSG 9, die auf eigenen Bildern mit grauer Uniform zu sehen ist. Einige spezialisierte Kräfte der Polizei tragen wiederum anders gestaltete Uniformen.

Rückenkennzeichnung ist bundeseinheitlich

Gemeinsam ist Polizisten, dass sie eine bundeseinheitliche Rückenkennzeichnung haben, aus der sich unter anderem das Bundesland und die Zugehörigkeit zu einzelnen Gruppen innerhalb der Polizei ablesen lassen. Nicht nur an der Uniform oder deren Farbe, sondern auch an der Zahlenkombination ist für jeden also zu erkennen, dass es sich um Polizisten und um welche genau handelt.

Und die Polizei trägt Hoheitszeichen: Bei der Bundespolizei ist das der Bundesadler, bei den Landespolizeien das Landeswappen. Außerdem ist die Amtsbezeichnung an den Schulterstücken zu erkennen (zum Beispiel hier bei der Polizei Hamburg).

Abschließend lässt sich also sagen, dass es unterschiedliche Polizeidienste in Deutschland gibt, mit je eigenen Vorschriften, wie ihre Uniformen auszusehen haben. Aus den Farben lassen sich keine Zugehörigkeiten zu bestimmten Rechtsformen ableiten.

Polizei ist öffentlicher Dienst

Auch weitere Behauptungen im Facebook-Post sind falsch: In Deutschland gibt es neben dem Bundesrecht auch Landesrechte. Ein «Landrecht», wie es in dem Post grünen Uniformen zugewiesen wird, gab es etwa im 19. Jahrhundert in Preußen.

Blackwater war zwar tatsächlich eine US-amerikanische Söldnerfirma, ihre Rechtsnachfolgerin seit 2011 heißt Academi. Doch dass aktive Polizistinnen und Polizisten in Deutschland zu von Privatfimen bezahlten Söldnern werden, ist nicht möglich.

Unter anderem in den Kreisen der «Reichsbürger»-Szene kursieren immer wieder solche Behauptungen. Die hoheitlichen Aufgaben der Polizei können jedoch laut Grundgesetz nur von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und damit nicht von Mitarbeitern von Privatfirmen übernommen werden

Auch keine Söldner in der Bundeswehr

In Deutschland verbietet das Strafgesetzbuch das Anwerben von Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung zugunsten einer «ausländischen Macht».

Bezogen auf Soldatinnen und Soldaten teilte das Bundesverteidigungsministerium (BMVG) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, dass es laut Soldatengesetz deren Grundpflicht sei, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und Recht und Freiheit zu verteidigen. Dies schließe eine Tätigkeit als Söldner kategorisch aus: «Es ist daher festzuhalten, dass das BMVG keine Söldner beschäftigt, beauftragt oder mit diesen in Verbindung steht.»

(Stand: 1.2.2024)

Links

Facebookpost (archiviert)

BR-Bericht zu Polizeiuniformen in Bayern (archiviert)

Kurier-Bericht zu Polizeiuniformen und -autos in Bayern (archiviert)

Spiegel-Bericht zu neuen Polizeiuniformen in Bayern (archiviert)

Bayerisches Innenministerium zu neuen Polizeiuniformen

Dienstkleidungsverordnung NRW (archiviert)

Anlage zur Dienstkleidungsverordnung NRW (archiviert)

Dienstbekleidung sächsische Polizei (archiviert)

Technik und Ausstattung sächsische Polizei (archiviert)

Pilotprojekt Jacken Polizei RLP (archiviert)

Dienstkleidung deutscher Zoll (archiviert)

GSG 9 der Bundespolizei (archiviert)

Artikel zur Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Schleswig-Holstein (archiviert)

Geschäftsanweisung Berliner Polizei (archiviert)

Hoheitszeichen (archiviert)

Bundespolizei (archiviert)

Uniform Polizei Hamburg (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Privatisierung der Polizei

FAZ zu Schuldspruch Academi-Mitarbeiter (archiviert)

Frankfurter Rundschau zu Strafzahlungen von Academi (archiviert)

Strafgesetzbuch zur Anwerbung von Söldnern (archiviert)

Soldatengesetz (archiviert)

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.