Keine Zwangsverschrottung

Oldtimer-Besitzer entscheiden weiterhin über ihre Fahrzeuge

07.12.2023, 14:43 (CET), letztes Update: 08.12.2023, 08:15 (CET)

Für mehr Umweltschutz und bessere Ressourcennutzung will die EU-Kommission neue Regeln für den Verkauf und die Entsorgung von Autos einführen. Oldtimern droht aber keine Zwangsverschrottung.

Die Europäische Kommission hat sich für Änderungen beim Umgang mit Schrottautos ausgesprochen, darunter ein Exportverbot als angebliche Gebrauchtwagen in Länder außerhalb der EU. In den sozialen Medien schlägt der Vorschlag hohe Wellen. Will die Brüsseler Behörde tatsächlich das «Eigentumsrecht der Fahrzeughalter» abschaffen und die «Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen dürfen», wie es unter anderem hier heißt?

Bewertung

Nein. Die vorgeschlagenen Regeln sollen für Pkw sowie nach und nach für Motorräder, Lastwagen und Busse gelten. Historische Fahrzeuge sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Jeder Fahrzeughalter soll auch in Zukunft grundsätzlich darüber bestimmen können, was er mit seinem Wagen machen will. Das Eigentumsrecht ist nicht betroffen.

Fakten

Am 13. Juli 2023 hat die EU-Kommission Vorschläge vorgelegt, die die bestehenden Regelungen für Altfahrzeuge und deren Recyclingfähigkeit ablösen sollen. Die Brüsseler Behörde will damit Missbrauch bei der Entsorgung von Schrottautos entgegentreten.

Manchmal würden Fahrzeuge, die im Grunde Abfall seien - weil sie so zerstört sind, dass sie nicht mehr repariert, sondern nur noch verschrottet werden können -, im Ausland nicht als Müll, sondern als Gebrauchtwagen verkauft, sagt ein Sprecher der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur. «Das wird nur getan, um die Gesetze zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen zu umgehen.» Für nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge soll deshalb künftig ein Exportverbot gelten.

In den Vorschlägen ist nun eine genauere Unterteilung vorgesehen. Ein Fahrzeug soll demnach als Schrott gelten, wenn es zum Beispiel in seine Einzelteile zerlegt wurde, oder wenn gar außer der Karosserie überhaupt keine Einzelteile mehr übrig sind. Auch wenn es komplett abgebrannt ist, soll es nicht mehr als Gebrauchtwagen durchgehen dürfen. «Das hat nichts mit 'die EU ordnet die Entsorgung von historischen Fahrzeugen an'", sagt der Sprecher. Fahrzeuge von historischem Interesse sind von den Vorschlägen zudem ausdrücklich ausgenommen.

Welche Autos zählen zu Oldtimern?

Als Fahrzeuge von historischem Interesse gelten in der Europäischen Union Autos, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, in dieser Form nicht länger produziert werden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind.

In Deutschland waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts Anfang 2023 fast 800 000 Oldtimer zugelassen. Durch ein entsprechendes Gutachten können Fahrzeuge als Oldtimer anerkannt und durch das am 1. Januar 1997 eingeführte H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. Den größten Anteil der Oldtimer bildeten dem KBA zufolge mit 88,7 Prozent Autos, gefolgt von Lastwagen (4,8 Prozent) und Zugmaschinen (3,0 Prozent).

EU-Vorstoß für Klimaschutz und Ressourcenschonung

Die Vorschläge der EU-Kommission zum Umgang mit Altfahrzeugen sind Teil eines breiteren Vorstoßes, mit dem die Brüsseler Behörde die sogenannte Kreislaufwirtschaft stärken will. Sie erhofft sich, dass dadurch Energie eingespart, weniger CO2 ausgestoßen und kritische Rohstoffe zurückgewonnen werden können. Europa soll zudem unabhängiger von Rohstoffimporten aus Drittstaaten werden.

Jedes Jahr erreichen in Europa nach Angaben der EU-Kommission mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Vorgesehen ist nun, dass Fahrzeuge künftig leichter repariert und demontiert werden sollen. Die Hersteller sollen dafür schon bei der Konstruktion detaillierte Anleitungen für Demontagebetriebe zur Verfügung stellen, wie Bauteile eines Fahrzeugs ersetzt oder entfernt werden können. Die Hersteller sollen zudem beim Recycling von Fahrzeugen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Bei alldem handelt es sich um Vorschläge der EU-Kommission. Im regulären Gesetzgebungsverfahren verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten darüber, ob und inwiefern Vorschläge zu verbindlichen Regelungen werden.

(Stand: 07.12.2023)

Hinweis: Ein Tippfehler wurde nachträglich korrigiert und das Datum ergänzt.

Links

Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)

Mitteilung der EU-Kommission zu den Vorschlägen (archiviert)

Bestehende Regelungen für Altfahrzeuge (archiviert)

Bestehende Regelungen zum Recycling von Fahrzeugen (archiviert)

Kraftfahrt-Bundesamt zu Oldtimern in Deutschland (archiviert)

Europaparlament zum regulären Gesetzgebungsverfahren in der EU (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.