Falschbehauptung zu Strafen

Keine Bußgelder für Traktorfahrer beim Wacken Open Air

08.08.2023, 14:04 (CEST)

Ein neuer Fall sinnloser Bürokratie? In sozialen Netzwerken kursieren Gerüchte über Geldstrafen für Landwirte beim Metal-Festival in Wacken. Der Zoll war zwar dort, aber aus anderen Gründen.

Ohne den Einsatz von Traktoren wäre das Metal-Festival im norddeutschen Wacken in diesem Jahr wohl so nicht möglich gewesen. Weil das Open Air Anfang August nach heftigem Regen fast im Schlamm versank, zogen Landwirte festgefahrene Autos und Wohnmobile von den durchweichten Wiesen.

In sozialen Medien behaupten nun Nutzer, der Zoll sei eingeschritten, weil Traktoren mit grünen Nummernschildern nur für landwirtschaftliche Arbeit eingesetzt werden dürften. Deshalb habe es Bußgelder für die Landwirte gegeben. Stimmt das?

Bewertung

Falsch. Der Zoll hat nach eigenen Angaben in Wacken weder Traktorfahrer wegen ihrer grünen Kennzeichen kontrolliert noch Bußgelder verteilt.

Fakten

Eine Sprecherin des Hauptzollamts in Itzehoe verneinte nach Ende des Festivals, dass Traktorfahrer kontrolliert und Bußgelder dabei verteilt worden seien. Ein Dementi habe der Zoll zudem bereits am 5. August 2023 veröffentlicht.

In der Erklärung der Behörde steht: «Der Zoll hat Anreisende kontrolliert und, mit Fokus auf das Sicherheitsgewerbe, Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt.» Fahrer von Traktoren seien dabei nicht kontrolliert worden, heißt es auf eine Nachfrage.

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bestimmte Anhänger.

(Stand: 08.08.2023)

Links

Stellungnahme vom Zoll (archiviert)

FAQ zum Grünen Kennzeichen (archiviert)

Behauptung bei Facebook (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.