Fehlender Kontext

Irische Regierung plant Gesetz gegen Hassreden

15.05.2023, 11:01 (CEST)

Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut in der Demokratie. Glaubt man Posts auf Facebook, soll sie in Irland durch ein Gesetz drastisch eingeschränkt worden sein. Angeblich werden Menschen verfolgt, die Artikel lesen und verbreiten, «die nicht aus Mainstream-Medien kommen». Was hat es mit dem Gesetz auf sich?

Bewertung

Das geplante Gesetz richtet sich gegen Menschen und Gruppen, die Hassrede verbreiten oder zur Gewalt aufrufen. Es geht darin um jede öffentliche Äußerung, nicht um bestimmte Medien. Menschen, die Hassreden erhalten oder lesen, werden nicht kriminalisiert. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft.

Fakten

Derzeit (Stand: 12. Mai 2023) handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Das irische Repräsentantenhaus hat ihn am 26. April 2023 mit 110 Ja- und 14 Nein-Stimmen verabschiedet. Nun liegt er dem Irischen Oberhaus vor, wo der Entwurf im nächsten Schritt in ein Gesetz gegossen werden soll.

Was genau steht in dem Gesetzentwurf?

Das «Gesetz über die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und hasserfüllte Straftaten» soll die Strafverfolgung bei Hasskriminalität vereinfachen. In dem Gesetzentwurf geht es in erster Linie um Hassrede gegen einzelne Menschen oder Gruppen. Dafür werden zehn Merkmale definiert - darunter Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung.

Wichtig dabei ist die Äußerung und Verbreitung von Gewalt- oder Hassbotschaften. Dies kann über alle Arten von Medien geschehen: von einer Zeitung über einen Podcast bis hin zu einem Beitrag in den sozialen Medien. Es geht also nicht nur um bestimmte Medien, wie in dem Facebook-Post behauptet wird. Menschen, die Hassbotschaften nur lesen oder hören, werden nach dem Gesetzentwurf nicht belangt.

Was wäre nach dem Gesetzentwurf strafbar?

In drei Artikeln des Gesetzes wird dargelegt, was genau strafbar ist und welche Strafen dafür verhängt werden können. Für jeden der drei Artikel gibt es eine Bestimmung, die eine Rechtfertigung im Sinne des Rechts auf freie Meinungsäußerung ausschließt:

In Abschnitt 7 heißt es, dass sich derjenige strafbar macht, der Material, das zu Gewalt oder Hass gegen eine der geschützten Gruppen aufruft, der Bevölkerung oder einem Teil davon übermittelt oder an einem öffentlichen Ort verbreitet. Die Höchststrafe dafür beträgt fünf Jahre Freiheitsentzug.

Abschnitt 8 befasst sich mit der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord, einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einem Kriegsverbrechen oder einem Verbrechen gegen den Frieden. Dies muss in der Öffentlichkeit oder vor einem Publikum geschehen. Darauf steht eine Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis.

Abschnitt 10 schließlich befasst sich mit der Vorbereitung oder dem Besitz von Material, das zu Hass oder Gewalt aufruft, in der Absicht, dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Höchststrafe beträgt zwei Jahre Gefängnis.

Pläne der irischen Regierung sorgen für Kritik

Der Gesetzentwurf wurde im irischen Parlament ausführlich diskutiert. Auch in der Gesellschaft gibt es Kritik von verschiedenen Seiten, darunter Elon Musk und Donald Trump Jr.

Das neue Gesetz soll ein Gesetz von 1989 erneuern. Dies gilt in der Praxis als ineffektiv, da es in den letzten 34 Jahren nur rund 50 Strafverfolgungen auf der Grundlage dieses Gesetzes gegeben haben soll. Der Gesetzentwurf berücksichtigt nun Merkmale wie Geschlecht und Behinderung, die im alten Gesetz nicht enthalten sind. Auch sollen Betroffene stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, während die Beweislast beim Angeklagten liegen soll.

(Stand: 12.5.2023)

Links

Informationen zum Gesetzentwurf (archiviert)

Dokument zum Gesetzentwurf vom 26. April (archiviert)

Informationen zum Gesetzgebungsprozess in Irland (archiviert)

News Letter-Artikel zum geplanten Gesetz (archiviert)

Independent-Artikel mit Reaktionen (archiviert)

Irish Legal News-Artikel zum Gesetzentwurf (archiviert)

Pressemitteilung der irischen Regierung (archiviert)

Musk-Tweet (archiviert)

Artikel mit Behauptung (archiviert)

Tweet mit Behauptung (archiviert)

Facebook-Post (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.